Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der
Gygax Fahrschule
Samuel Gygax
Taubenloch 4
3273 Kappelen
Schweiz
nachfolgend „Gygax Fahrschule“ oder „Fahrschule“.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche von der Gygax Fahrschule angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Fahrunterricht der Kategorien B und BE, BPT 121/122, Auffrischungsfahrten sowie weitere individuell vereinbarte Leistungen.
Sie gelten unabhängig davon, ob ein Termin über die Website, telefonisch, persönlich, per E-Mail, WhatsApp, SMS oder auf einem anderen Kommunikationsweg vereinbart wird.
Für einzelne Leistungen können ergänzende Vereinbarungen getroffen werden. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Ergänzend gelten die zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts.
2. Verkehrskundeunterricht (VKU)
Der auf der Website aufgeführte Verkehrskundeunterricht wird nicht von der Gygax Fahrschule selbst veranstaltet.
Veranstalterin und Vertragspartnerin der Kursteilnehmenden ist die jeweilige Partnerfahrschule. Die Gygax Fahrschule bzw. Samuel Gygax ist beim VKU lediglich als Kursleiter oder Dozent tätig.
Anmeldung, Bezahlung, Umbuchung, Stornierung und allfällige Rückerstattungen richten sich deshalb nach den Bedingungen der jeweiligen Partnerfahrschule.
Für den Verkehrskundeunterricht gelten die AGB der veranstaltenden Partnerfahrschule.
3. Terminanfragen und Vertragsschluss
Online-Terminanfragen
Die über die Website angebotene Buchungsfunktion dient ausschliesslich dazu, einen gewünschten Termin anzufragen.
Das Absenden einer Terminanfrage über die Website stellt noch keine verbindliche Buchung und keinen Vertragsabschluss dar.
Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem die Gygax Fahrschule den gewünschten Termin persönlich bestätigt hat, beispielsweise per E-Mail, WhatsApp oder SMS.
Eine automatisch durch Wix oder das Buchungssystem versandte Eingangs- oder Systembestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Anfrage und gilt ausdrücklich nicht als Termin- oder Vertragsbestätigung.
Kann der gewünschte Termin nicht angeboten werden, wird nach Möglichkeit ein Alternativtermin vorgeschlagen.
Andere Kommunikationswege
Termine, die telefonisch, persönlich, per E-Mail, WhatsApp, SMS oder auf einem vergleichbaren individuellen Kommunikationsweg vereinbart werden, sind verbindlich, sobald sie von der Gygax Fahrschule bestätigt wurden.
4. Minderjährige Fahrschülerinnen und Fahrschüler
Bei minderjährigen Kundinnen und Kunden wird vorausgesetzt, dass die für den Vertragsabschluss erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung vorliegt.
Die Gygax Fahrschule kann bei Bedarf eine entsprechende Bestätigung verlangen.
5. Voraussetzungen für den Fahrunterricht
Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler ist dafür verantwortlich, dass sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für den jeweiligen Fahrunterricht erfüllt sind.
Dazu gehören insbesondere ein gültiger Lernfahrausweis für die entsprechende Kategorie sowie allfällige weitere gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungen oder Voraussetzungen.
Soweit gesetzlich erforderlich, sind der gültige Lernfahrausweis und ein Identitätsausweis während des Fahrunterrichts mitzuführen.
Kosten, Bussen oder sonstige Folgen, die aufgrund fehlender oder ungültiger Ausweise bzw. Bewilligungen entstehen, gehen zulasten der Fahrschülerin oder des Fahrschülers, soweit die Gygax Fahrschule hierfür nicht verantwortlich ist.
6. Durchführung des Fahrunterrichts
Eine Fahrlektion der Kategorie B dauert grundsätzlich 45 Minuten. Für andere Kategorien oder Leistungen gelten die auf der Website oder individuell vereinbarten Zeitangaben.
Zur Unterrichtszeit gehören insbesondere Begrüssung, Festlegung und Besprechung der Lernziele, praktischer oder theoretischer Fahrunterricht, Auswertung der Lektion sowie organisatorische Absprachen.
Der Treffpunkt wird individuell vereinbart.
Der Unterricht findet grundsätzlich mit einem für den Fahrschulbetrieb zugelassenen Fahrzeug der Gygax Fahrschule statt.
Bei gewissen Angeboten, insbesondere Kategorie BE, BPT 121/122 oder Auffrischungsfahrten, kann nach Vereinbarung ein eigenes Fahrzeug bzw. eine eigene Fahrzeugkombination verwendet werden. Das Fahrzeug muss hierfür gesetzlich zugelassen, betriebssicher, ausreichend versichert und für die jeweilige Ausbildung geeignet sein.
7. Fahrfähigkeit und Sicherheit
Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen zum vereinbarten Zeitpunkt fahrfähig sein.
Bestehen begründete Zweifel an der Fahrfähigkeit, beispielsweise aufgrund von Alkohol, Drogen, Medikamenten, starker Müdigkeit, Krankheit oder eines anderen Zustands, der die sichere Durchführung des Fahrunterrichts beeinträchtigen kann, kann die Gygax Fahrschule die Lektion verweigern oder abbrechen.
Dasselbe gilt, wenn während des Unterrichts sicherheitsrelevante Anweisungen wiederholt oder schwerwiegend missachtet werden.
Kann die Lektion aus einem von der Fahrschülerin oder dem Fahrschüler zu verantwortenden Sicherheitsgrund nicht durchgeführt werden, kann der vereinbarte Lektionspreis verrechnet bzw. bei einem vorhandenen Abo vom Guthaben abgezogen werden.
8. Preise
Es gelten die auf der Website veröffentlichten oder individuell vereinbarten Preise.
Die Preise werden in Schweizer Franken angegeben. Gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Abgaben sind, soweit sie anfallen, im ausgewiesenen Preis enthalten.
Massgebend ist grundsätzlich der Preis, der bei der verbindlichen Bestätigung des jeweiligen Termins bzw. beim Erwerb eines Abonnements vereinbart wurde.
Spätere Preisänderungen haben keinen Einfluss auf bereits bestätigte Termine oder bereits erworbene Guthaben.
9. Versicherungspauschale
Für den Fahrunterricht der Kategorie B wird pro Fahrschülerin bzw. Fahrschüler einmalig die auf der Website ausgewiesene Versicherungspauschale verrechnet.
Bei anderen Kategorien oder Leistungen wird eine Versicherungspauschale nur erhoben, wenn dies auf der Website oder vor Vertragsabschluss ausdrücklich angegeben wird.
Die Versicherungspauschale ist Bestandteil der Preisgestaltung der Fahrschule. Durch ihre Bezahlung entsteht kein eigenständiger Versicherungsvertrag zwischen der Fahrschülerin bzw. dem Fahrschüler und einem Versicherungsunternehmen.
10. 5er-Abonnement
Sofern angeboten, berechtigt ein 5er-Abonnement zum Bezug von fünf Fahrlektionen der auf der Website angegebenen Kategorie und Dauer.
Das Abonnement ist grundsätzlich persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das Abonnement wird grundsätzlich bei Erwerb bezahlt, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wird.
Für verspätet abgesagte oder nicht wahrgenommene Lektionen gelten die Bestimmungen von Ziffer 12 dieser AGB. Eine entsprechend geschuldete Lektion kann vom vorhandenen Abo-Guthaben abgezogen werden.
Allfällige gesetzliche Ansprüche bei einer vorzeitigen Beendigung der Ausbildung bleiben vorbehalten.
11. Zahlung
Einzellektionen sind grundsätzlich unmittelbar nach der Lektion in bar oder per TWINT zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Eine Zahlung per Rechnung kann insbesondere bei Firmenkunden oder nach individueller Vereinbarung angeboten werden. Soweit auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gygax Fahrschule kann weitere Lektionen bis zur Begleichung fälliger Forderungen ablehnen oder verschieben.
12. Absagen, Verspätungen und Nichterscheinen
Eine bestätigte Lektion kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Lektionsbeginn kostenlos abgesagt oder verschoben werden.
Die Absage kann insbesondere telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn der Lektion oder bei Nichterscheinen kann der volle vereinbarte Lektionspreis verrechnet bzw. die Lektion von einem vorhandenen Abo-Guthaben abgezogen werden.
Bei nachgewiesener Krankheit oder einem unvorhersehbaren Notfall kann die Gygax Fahrschule aus Kulanz auf eine Verrechnung verzichten.
Falls zur Beurteilung einer kurzfristigen Absage ein Nachweis verlangt wird, genügt grundsätzlich eine Bestätigung der Verhinderung; medizinische Diagnosen müssen nicht mitgeteilt werden.
Bei verspätetem Erscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Unterrichtszeit. Die Lektion endet zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt und kann vollständig verrechnet werden.
13. Absage durch die Fahrschule
Muss eine Lektion durch die Gygax Fahrschule abgesagt werden, beispielsweise aufgrund von Krankheit, technischem Defekt, Unfall, aussergewöhnlichen Verkehrs- oder Wetterbedingungen oder anderen Umständen, welche eine sichere oder ordnungsgemässe Durchführung verhindern, wird die ausgefallene Lektion nicht verrechnet.
Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten.
Weitergehende Ansprüche aufgrund einer solchen Absage bestehen nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
14. Haftung und Versicherung
Für den Betrieb der Fahrschulfahrzeuge bestehen die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen.
Die Haftung der Gygax Fahrschule richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts.
Eine Haftung für Schäden, die ausschliesslich durch falsche oder unvollständige Angaben der Fahrschülerin oder des Fahrschülers, durch die Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder durch sonstiges pflichtwidriges Verhalten verursacht werden, besteht nur, soweit die Gygax Fahrschule den Schaden mitverursacht hat oder eine Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
Gesetzliche und vertragliche Rückgriffsrechte von Versicherungen bleiben vorbehalten.
Bei Verwendung eines eigenen Fahrzeugs oder einer eigenen Fahrzeugkombination ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter für einen ausreichenden Versicherungsschutz und die ordnungsgemässe Zulassung des Fahrzeugs verantwortlich.
Für persönliche Gegenstände, die während des Unterrichts mitgeführt oder im Fahrzeug zurückgelassen werden, haftet die Gygax Fahrschule nur bei eigenem Verschulden.
15. Datenschutz
Informationen über die Bearbeitung von Personendaten durch die Gygax Fahrschule befinden sich in der separat veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung dient der Information über die Datenbearbeitung und ist nicht Bestandteil dieser AGB.
16. Änderungen dieser AGB
Die Gygax Fahrschule kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen.
Für einen bereits abgeschlossenen Vertrag gilt grundsätzlich die Fassung der AGB, die bei dessen Abschluss massgebend war, soweit nicht später ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder zwingendes Recht eine andere Regelung vorsieht.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt der Sitz der Gygax Fahrschule als Gerichtsstand.
Stand: September 2026
